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Ist auch eine punktuelle Asbest-Kontamination (z. B. durch das Anbohren von Fliesen, die mit asbesthaltigem Klebstoff verklebt sind) gefährlich?
Zum Einen gibt es keinen Schwelleneffekt bei Asbest, das heisst, dass das Risiko einer Lungenerkrankung mit der Menge der eingeatmeten Fasern steigt. Zum Anderen wird dadurch die Wohnung kontaminiert und die Exposition wird sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Ist das Abdecken von asbesthaltigem Material nicht gefährlich?
Nein, nicht wenn es sachgemäss abgedeckt und unzugänglich gemacht wurde. Das Problem wird dadurch aber nicht beseitigt und man erschwert die späteren Diagnosen.
Ist das Gerät mit radioaktiver Quelle, das zur Bestimmung eines Vorhandenseins von Blei verwendet wird, nicht gefährlich?
Nicht wirklich, denn die Quellen sind versiegelt und die Personen, die damit umgehen, wurden für den sachgemässen Gebrauch ausgebildet. Sehen Sie dennoch nach, was sich hinter einer dünnen Trennwand befindet, bevor die Messung durchgeführt wird.
Ist eine Kontamination mit Blei, die beim Abschleifen eines bleihaltigen Anstrichs auftreten kann, von Dauer?
Ja, die Bewohner können mittelfristig einer Belastung durch Reststaub ausgesetzt sein, wenn die Arbeiten nicht vorsichtig ausgeführt wurden.
Ist man mit einer Maske gut geschützt?
Die verschiedenen Maskentypen bieten unterschiedliche Schutzklassen. Bei Asbest ist ein hoher Schutz vom Typ P3 nötig. Eine klassische Staubmaske bietet überhaupt keinen Schutz. Übrigens bewirken bereits Bartstoppeln eine signifikante Reduzierung der Dichtigkeit der Maske.
Kann abgeblätterte Farbe in einer alten Wohnung gefährlich sein?
Ja. Farben von vor 2005, die also nicht besonders alt sind, können Blei enthalten. Sie werden gefährlich, wenn sie abblättern und zum Beispiel von Kindern verschluckt werden. Sie verursachen dann eine Bleivergiftung.
Kann man Arbeiten durchführen und von vorneherein davon ausgehen, dass Asbest vorhanden ist?
Aus rechtlicher Sicht stellt diese Vorgehensweise kein Problem dar, ist aber mit beträchtlichen Mehrkosten verbunden, die ein solches Unterfangen in den meisten Fällen uninteressant machen. Das ist bei sehr kleinen Arbeiten vorstellbar (einige Löcher in die Fliesen im Bad bohren).
Kann man die Gefahrenstoff-Bescheinigung nach der Beantragung der Baugenehmigung einreichen?
Nein. Die Gefahrenstoff-Bescheinigung muss mit dem Baugesuch eingereicht werden. Wenn vorbehaltslos nachgewiesen wurde, dass kein Asbest und keine PCB vorliegen, wird eine vorbehaltslose Baubewilligung erteilt. Wenn Asbest vorhanden ist, wird eine Baubewilligung unter dem Vorbehalt der vorherigen Sanierung erteilt.
Muss man auch bei Bauarbeiten, die keine Baubewilligung erfordern, zuvor eine Diagnose durchführen lassen?
Ja. Die Diagnose vor den Bauarbeiten ist unvermeidlich, denn die Risiken sind die gleichen und haben mit dem amtlichen Verfahren nichts zu tun. Der einzige Unterschied besteht darin, dass das Verfahren der «Gefahrenstoff-Bescheinigung» nicht notwendig ist.
Muss man auch bei sehr alten Gebäuden misstrauisch sein, die gebaut wurden, bevor diese giftigen Substanzen auf den Markt gekommen sind?
Ja, das Risiko, dass im Laufe einer Renovierung giftige Substanzen in das Gebäude eingebracht wurden, ist hoch.